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Auto Board - Die markenoffene Auto Community » Erfahrungsberichte / Informationen » Autoversicherungen / Allgemeine Versicherungen » Altersvorsorge + gescheiterte Existenz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Altersvorsorge + gescheiterte Existenz
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Altersvorsorge + gescheiterte Existenz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Momentan entwickelt sich wieder ein "Trend" hin zur ICH-AG bzw. zur Existensgründung. Egal ob bei Stellenausschreibungen im Internet, oder bei Inseraten in Zeitungen, viele Unternehmen und behördliche Institutionen "treiben" den arbeitssuchenden gerade in die Selbständigkeit (so hat es derzeit den Anschein).

Seit Veröffentlichung einer Studie durch die Creditreform ist es kein Geheimnis mehr, dass eine Vielzahl von diesen Existenzen schon recht bald im Insolvenzverfahren landet. In diesem Sinne eine statistische Angabe: im vergangenen Jahr belegte Deutschland den 5. Platz der EU-Insolvenzländer --> Tendenz steigend.

Meine Empfehlung lautet daher: nichts überstürzen und vor dem "Gang" zum Gewerbeamt einen unabhängigen Berater (Steuerberater, Unternehmensberater, etc.) konsultieren.

WARUM BZW. WO LIEGT DIE PROBLEMATIK?
Seit wenigen Monaten prüft die Versicherungsbranche im Antragsannahmeverfahren (Lebens- und Rentenversicherung) die Bonität ihres künftigen Kunden per Creditreformauskunft. Bei entsprechend negativen Einträgen, die beginnt bereits bei einem Vollstreckungsbescheid, wird der Antrag zur Lebens- oder Rentenversicherung abgelehnt. Diesen Schritt begründet die Gesellschaft darauf, dass der VN langfristig nicht in der Lage sein wird seinen Vertrag zu bedienen (Beitragszahlung). Hierbei stellt sich nur die Problematik, dass das gesetzliche Rentenniveau erneut herabgesetzt wurde. Bis zum Jahr 2030 soll die gesetzliche Rente (Stufensystematik) auf 42% herabgesetzt werden; eine Einheitsrente ist in diesem Zusammenhang als wahrscheinlicher anzusehen. Die Folge hieraus ist natürlich für den einzelnen, dass die private Absicherung ein MUSS ist. Nachdem allerdings im Bereich der privaten Altersvorsorge kein Kontrahierungszwang besteht, hat eine jede Gesellschaft das Recht Versicherungsanträge abzulehnen.

Im Klartext: Stand heute = wer durch seine Bank als Kreditunwürdig deklariert wird, hat auch Probleme eine (richtige) private Altersvorsorge zu betreiben.
28.04.2004 10:05
Prometheus
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zur ich ag kann ich inzwischen auch ein paar worte verlieren.
das problem an der sache ansich ist zuallererst einmal das arbeitsamt. normal sollte man meinen das ein arbeitsamt nicht wild mit geld umsich wirft und deswegen auch zurückhaltend mit der genemigung ist. aber gerade das ist nicht der fall. und die erklärung liegt auf der hand. ein ich ag gründer bekommt im ersten jahr 12 monate lang 600 euro zuschuss worüber die sozialleistungen gedeckt werden sollen. ein arbeitsloser der sich im business nicht auskennt denkt dann super, so bekomme ich 600 euro fürs nix tun! nur warum gibt das arbeitsamt das so einfach raus? richtig, auf dem weg lassen sich unsere arbeitslosenzahlen ganz legal "anpassen". außerdem hat man sich wohl gedacht so die schwarzarbeit weiter zurück zu treiben. ABER das so eine ich ag nicht heißt das man den ganzen tag auf der faulen haut liegen kann merkt man spätestens dann wenn man sich mal über die sozialen absicherungen informiert. dafür geht im normalfall fast das gesamte geld schon drauf. weiter sieht es so aus, das man pro jahr nicht mehr als 25.000 euro umsetzen darf. 25.000 hört sich vielleicht für jemand der nen einfachen job hat viel an aber im business ist das maximal als nebenverdienst zu sehen. zieht man davon steuern ab und zahlt dann noch etwas miete und standard kosten ist das geld schon weg und mehr noch dazu.

als nächstes sollte man sich mal vor augen halten was für ein risiko man damit eingeht. viele denken so könnten sie kariere machen und das große geld verdienen. allerdings alleine der status "geschäftsmann" nützt einem rein garnichts. nehmen wir mal an eine richtig große firma macht eine ausschreibung für ein projekt was sich nennt "landschaftspflege unserer grünanlage im firmengelende". normal würde man denken da kann nichts schief gehen und man braucht nur rasen mähen und bisl bäume schneiden. nur jetzt kommt das große ABER. was ist denn wenn die firma als beispiel sagt das die tätigkeit zu einem bestimmten termin abgeschlossen sein soll? oder was wenn 150 bäume gepflanzt werden sollen? bei termin arbeiten sollte man haar genau darauf achten welche konsequenzen es hat wenn man den termin nicht halten kann. oft geht das so weit das schadensersatz ansprüche folgen usw. und bei materialkosten ist es auch so das man in vorleistung gehen muß. und wer frisch selbständig ist und nicht das nötige startkapital hat wird probleme bekommen 100.000 euro auszugeben um material zu kaufen. somit ist es nicht nur so das man das gewerbe nicht weiter betreiben kann weil die finanzen fehlen sondern man kommt ganz schnell in einen sumpf von schulden der einen noch jahre später verfolgen kann. außerdem sieht es ja so aus das man durch die 25.000 euro grenze garnicht in der lage ist so hohe umsätze zu generieren das sich das alles lohnt.

alles in allem hilft wirklich nur beraten lassen. und meiner meinung nach nicht nur von einem steuerberater sondern mindestens von zweien. solch ein erst beratungsgespräch bekommt man immer kostenlos (sofern der steuerberater gut ist) und zusätzlich kann man sich bei fast jeder bank einen termin bei einem berater geben lassen.
ganz wichtig ist auch das man sich selber mal vor augen hällt was man eigentlich will. wer macht die buchhaltung, wer macht die abschlüsse, wer macht das vertriebsgeschäft und und und.

ich für meinen teil würde sagen das man besser beraten ist wenn man für 400 euro ne putzstelle annimmt. da hat man feste arbeitszeiten und muß sich um sonst nichts kümmern. bei der ich ag kann es sein das man für weniger geld arbeitet aber dafür 10 mal so viel zeit investieren muß.

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28.04.2004 14:44 Prometheus ist offline E-Mail an Prometheus senden Homepage von Prometheus Beiträge von Prometheus suchen Nehmen Sie Prometheus in Ihre Freundesliste auf
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Die Argumentation kann einer anderen, nicht unerheblichen, Stelle fortgeführt werden:

die Maßnahmen der Bundesangentur sehen vor, dass sich der ICH-AGler in punkto Sozialversicherung selbst bzw. freiwillig versichert. Hierbei stellt sich unter anderem die Angelegenheit mit der gesetzlichen Krankenkasse problematisch dar. Es gibt zwar mittlerweile eine ganze Reihe von Krankenkassen, welche seinen Mitglieder während dieser Zeit "Sonderkonditionen" einräumt, es gibt aber auch ANDERE. Diese Krankenkassen verlangen im Rahmen der freiwilligen Versicherung bis zu 298,00 € pro Monat (und mehr).

Wichtig zu beachten, für die freiwillige Versicherung gelten Fristen. Im Regelfall stellt die Arbeitsagentur Zahlungen zur Krankenkasse mit Beginn der selbständigen Tätigkeit (ICH-AG, etc.) ein. Die Krankenkasse verschickt daraufhin ein Schreiben zur Klärung der Versicherungspflicht. Mit Briefausgung hat der Versicherte insgesamt 3 Monate Frist, die freiwillige Versicherung zu beantragen. Geschicht innerhalb dieser Frist nichts, muss die GKV den Versicherten nicht weiter versichern; in der Regel tun die Gesellschaften dies auch nicht.

Wechselt der Selbständige nun in die PKV ist ihm vom Grundsatz ohnehin ein Rückgang in die gesetzliche Krankenversicherung erst einmal verwehrt. Nur wenn der Selbständige (wieder) Arbeitslosengeld bezieht bzw. in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselt, muss ihn die GKV wieder aufnehmen.

NUN aber die Frage aller Fragen, welcher ICH-AGler bzw. Existenzgründer macht sich schon Gedanken über die Arbeitslosigkeit? Die Frage in diesem Zusammenhang, wie lange darf "ich" als ICH-AGler tätig sein, ohne meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verwirken? Man erinnere sich, mit Aufnahme dieser Tätigkeit werden auch keine Sozialversicherungen mehr bedient.
28.04.2004 15:19
Prometheus
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die frage möchte ich dann mal nicht beantworten und mal warten ob noch jemand darauf kommt. ich weiß die daten und bin auch sicher das sie stimmen Augenzwinkern

zur krankenversicherung noch ne anmerkung. das mit den drei monaten stimmt und danach ist es eine freiwillige leistung der kasse wenn sie einen trotzdem weiter versichert ABER wenn man als beispiel die beiträge nicht zahlen kann so verliert man nicht nur den versicherungsschutz sondern nach ablauf der frist ist es sogar so das einen die gesetzliche kv garnicht mehr nimmt! das heißt dann ist tatsächlich nurnoch die pkv möglich!

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28.04.2004 16:01 Prometheus ist offline E-Mail an Prometheus senden Homepage von Prometheus Beiträge von Prometheus suchen Nehmen Sie Prometheus in Ihre Freundesliste auf
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