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Zweitwageneinstufung analog dem Erstfahrzeug? |
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| Zweitwageneinstufung analog dem Erstfahrzeug? |
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In der Vergangenheit wurde schon des öfteren die alternative erwähnt, den Zweitwagen analog dem Erstfahrzeug (Schadenfreiheitsrabatt) versichern zu lassen bzw. zu können.
Einer der wohl bekanntesten Gesellschaften in diesem Zusammenhang ist wohl ohne Zweifel die DIRECT LINE Versicherungsgesellschaft, welche selbst in Funk und Fernsehen mit ihren "Möglichkeiten" lockt.
Wie sieht es tatsächlich damit aus:
1.) Die Versicherungsgesellschaft erklärt, dass der VSchutz versagt werden kann, wenn ein Fahrer unter 24 Jahren des Fahrzeug benutzt. Zudem wird eine Vertragsstrafe von 2.500 € fällig.
2.) Beide Fahrzeuge müssen auf den selben Versicherungsnehmer (auch Fahrzeughalter) zugelassen sein.
3.) Es wird maximal der Schadenfreiheitsrabatt genehmigt, welcher selbst hätte erfahren können. Berücksichtigt werden hierbei ALLE Fahrzeugnutzer. Dies bedeutet im Klartext: Nutzt neben dem Versicherungsnehmer auch die Ehefrau das Fahrzeug, diese Besitzt seit zwei Jahren den Führerschein, wird der Vertrag mit SF2 eingestuft. Unabhängig davon, welcher SFR im Erstvertrag besteht.
4.) Nicht jeder kann in den Genuss dieser Zweitwageneinstufung kommen, sondern nur "solvente" Autofahrer. Zeitgleich mit der Angebotsanforderung per Telefon, führt der Call-Center-Agent eine KREDITREFORMAUSKUNFT durch. Ergibt diese eine, aus Versicherersicht, schlechte Bonität, wird dem Antragsteller die Zweitwageneinstufung analog dem Erstfahrzeug versagt.
Was soll man noch dazu sagen?
__________________ Mit freundlichen Grüßen
AMM & partner
Andreas-Christoph Amm
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22.04.2004 20:15 |
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Prometheus
Tech. Admin
    


Dabei seit: 17.01.2004
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das heißt unterm strich ist das ein lock angebot welches aber für (denke ich mal) weniger als 50% überhaupt umsetzbar ist. die leute rufen warscheinlich wie die irren bei diesem direkt line ding an und merken erst später was für nen schund sie da haben. direkt line bietet ja weder ansprechpartner vor ort noch (so wie ich bis jetzt gehört habe) überhaupt brauchbaren service. und wenn die sich dann unterm strich noch mit irgendwelchen aussagen von wegen "ihr sohn mit 19 hat das auto auch gefahren" rausreden und zu allem übel dann noch 2500 € vertragsstrafe fällig werden ist das in meinen auch brand gefährlich!
als leihe würde ich sagen FINGER WEG!
__________________ MfG
Ich gebe keinen Support per PN oder Mail. Probleme und Fragen zum Forum können offen hier diskutiert werden.
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22.04.2004 21:14 |
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Das ist vollkommen richtig. Momentan würde ich sagen, mal lieber Finger weg davon.
Hierzu aber nur eines, ich habe für morgen ein internes Gespräch mit unserem "Hausanwalt" anberaumt, da ich mir wirlich überlege einen Musterprozess anzustreben. Eines darf nicht beachtet werden, die DIRECT LINE offeriert klar ein Angebot "wir versichern Ihren Zweiten mit der gleichen SFR wie Ihren ersten". Meines Erachtens handelt es sich hierbei um ein rechtlich "Wasserdichtes" Angebot. Mit meiner Nachfrage ist somit das Rechsgeschäft als zustande zu betrachten.
Von weiteren Voraussetzungen bzw. von unter Umständen können Sie Ihren Zweiten wie den Ersten war nie die Rede. EIN KLARES ANGEBOT
__________________ Mit freundlichen Grüßen
AMM & partner
Andreas-Christoph Amm
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22.04.2004 21:45 |
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Prometheus
Tech. Admin
    


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da hast du recht. normal ist ein angebot auf jeden fall zu halten außer es handelt sich um einen offensichtlichen irrtum (bei tv werbung wohl weitestgehend auszuschließen) oder um die handlung dritter (auch auszuschließen). somit müssten die normal zu ihrem angebot stehen und ich glaube nicht das das ganze einem verfahren stand halten würde.
__________________ MfG
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22.04.2004 23:09 |
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