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privat Haftpflicht?! |
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Nachdem in den letzten Tagen wieder diverse Werbebriefe von Versicherungsgesellschaften (u. a. Cosmos) unterwegs waren, möchte ich gleich mal das Thema PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG aufgreifen.
1.) Welcher Versicherungsbeitrag ist realistisch?
Je nach Risiko (Single- oder Familienversicherung) und Versicherungsumfang liegt ein akzeptabler Versicherungsbeitrag zur Grundabsicherung bei 38,00 € (Single) bzw. 50,00 € (Familien).
Die Frage welche Deckungserweiterungen eingeschlossen werden sollten bzw. notwendig sind, muss im Rahmen einer Einzelfallentscheidung geklärt werden. Wichtige Deckungsbausteine können unter anderem sein:
- Ausfalldeckung
- Deckung für deliktunfähige Kinder
- Schlüsselverlust (private und berufliche Schlüssel)
- Deckung für Mietsachschäden
- usw.
Darüber hinaus spielen die Bedingungen zur Haftpflichtversicherung auch eine besondere Rolle.
WORAUF SOLLTE MAN EURER MEINUNG NACH ACHTEN?
__________________ Mit freundlichen Grüßen
AMM & partner
Andreas-Christoph Amm
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21.04.2004 16:14 |
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Prometheus
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ich denke wichtige punkte sind zum einen glas. gerade kinder schießen schonmal ne scheibe ein und wenn das dann irgend ne besondere verglasung war dann wird das auch ruck zuck teuer.
dann wäre der punkt mit geliehenen gegenständen. wenn mir jemand was leiht übernehme ich ja quasie die verantwortung über den gegenstand und soweit ich weiß wird dieser dann behandelt wie mein privater besitz (der ja auch nicht versichert ist).
personenschäden ist auch noch ein punkt. da weiß ich allerdings garnicht bescheid ob das nicht zum standard gehört.
folgeschäden sind vielleicht auch noch interessant. wenn ich jemandem ne scheibe einschieße und dann dadurch das eine nacht keine scheibe da ist der parketboden kaputt geht wegen frost oder was weiß ich dann muß der ja auch bezahlt werden obwohl das kein unmittelbarer schaden ist.
ich denke mal es gibt noch reichlich punkte die man nennen könnte aber vieles fällt einem erst ein wenn man selber in der lage ist und dann merkt das man da wohl einen punkt nicht mit versichert hat.
__________________ MfG
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21.04.2004 17:41 |
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Das sind interessante Schadenbeispiele, auf welche ich etwas näher, unter Berücksichtigung von PHV Standardbedingungen (AHB), eingehen möchte:
1.) Schäden durch Kinder
Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig, können daher auch nicht haftbar gemacht werden. Nachdem die PHV ausschließlich die gesetzliche Haftung übernimmt, bedeutet dies --> ein, durch ein deliktunfähiges Kind, verursachter Schaden ist erst einmal nicht ersatzpflichtig. Ausnahme, wenn die Eltern die so genannte AUFSICHTSPFLICHT verletzt haben.
2.) geliehene Gegenstände
Ein genereller Ausschluss der PHV sind Schäden an GELIEHENEN, GEPACHTETEN oder per verbotener EIGENMACHT beschaften Gegenständen.
3.) Glas
Glasschäden sind auch gerne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sollte es sich hierbei noch um Verglasungen der eigenen gemieteten Wohnung handeln, ist dies in der Regel ebenfalls ausgeschlossen (Altverträge keine Mietsachschäden).
__________________ Mit freundlichen Grüßen
AMM & partner
Andreas-Christoph Amm
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21.04.2004 18:09 |
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Prometheus
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wie issn das wenn ich was geliehen habe und ein anderer das in meiner wohnung dann kaputt macht? zahlt dann dem seine haftpflicht?
__________________ MfG
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21.04.2004 22:47 |
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In diesem Zusammenhang übernimmt die PHV des Schadenverursachers die Schadenersatzkosten, vorausgesetzt natürlich es besteht entsprechende Deckung. Sollte aber unter "normalen" Umständen (=Volljährig, keine grob fahrlässig oder vorsätzliche Handlung) reibungslos abgewickelt werden können.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
AMM & partner
Andreas-Christoph Amm
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21.04.2004 22:53 |
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Prometheus
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na das klingt doch "nach einer lösung" ... falls du weißt was ich meine
ich denke mal es gibt für einiges eine möglichkeit mit der versicherung klar zu kommen. man darf sich nur nicht zu weit aus dem fenster lehnen.
__________________ MfG
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21.04.2004 23:00 |
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Aus diesem Grund bin auch sehr froh, dass ich eine "Sonderstellung" in der Versicherungsbranche geniesse. Solche Problematiken stellen sich bei mir in der Regel nicht, weil ich keiner Gesellschaft rechenschaft abgegeben muss, bzw. in irgendeiner Art und Weise dort eingegliedert bin.
Am Rande bemerkt: Es gibt viele Gesellschaften, die im Rahmen der Schadenanzeige (PHV) den Schadenort nicht abfragen. Daher könnte der Schaden ja auch bei dem Eigentümer des Gegenstandes passiert sein...
__________________ Mit freundlichen Grüßen
AMM & partner
Andreas-Christoph Amm
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21.04.2004 23:07 |
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Prometheus
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stimmt auch wieder. an der stelle kurz. mach doch mal nen beitrag auf und beschreib mal ganz genau was du tust. scheinst ja echt mega ahnung zu haben und vielleicht wärst du auch der richtige ansprechpartner für versicherungen für den einen oder anderen.
__________________ MfG
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21.04.2004 23:09 |
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