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Auto Board - Die markenoffene Auto Community » Erfahrungsberichte / Informationen » Autoversicherungen / Allgemeine Versicherungen » wann verfällt die schadensfreiheitsklasse? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen wann verfällt die schadensfreiheitsklasse?
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Prometheus
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wann verfällt die schadensfreiheitsklasse? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

mich würde mal interessieren wie schnell die sf verfällt. hab seit ca. 3 jahren kein eigenes auto angemeldet gehabt da ich einen firmen wagen hatte usw. kann es dann sein das ich nicht mehr sf05 bin?

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MfG Prometheus

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18.03.2004 20:58 Prometheus ist offline E-Mail an Prometheus senden Homepage von Prometheus Beiträge von Prometheus suchen Nehmen Sie Prometheus in Ihre Freundesliste auf
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RE: wann verfällt die schadensfreiheitsklasse? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Thema Schadenfreiheitsklasse ist bisher eines der wenigen Themen, das bisher in der Kfz-Versicherungsbranche einheitlich geregelt ist...

Grundsätzlich wird ein Schadenfreiheitsrabatt durch das Versicherungsunternehmen für die Dauer von 7 Jahren "eingefroren". Mit Ablauf des siebten Jahres, wird der Schadenfreiheitsrabatt Jahr für Jahr kontinuierlich abgebaut.

Also in dem von Dir benannten Beispiel kann man sich das wie folgt vorstellen:

1.) Vorhanden ist SF5 (?)
2.) Vertrag ruht seit 2001
3.) Bis 2008 bleibt der Schadenfreiheitrabatt von SF5 erhalten
4.) In 2008 beträgt der Rabatt SF4, in 2009 dann nur noch SF3, und so weiter
18.03.2004 22:26
Prometheus
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mir sagte mal jemand wenn ich 2 jahre kein auto auf meinen name angemeldet habe dann fange ich wieder bei 125% an also sf1/2 ... deswegen meine frage ... aber das ist dann ja nicht so oder?

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MfG Prometheus

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18.03.2004 23:13 Prometheus ist offline E-Mail an Prometheus senden Homepage von Prometheus Beiträge von Prometheus suchen Nehmen Sie Prometheus in Ihre Freundesliste auf
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Wenn Du bereits einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt erfahren hast, ist dem nicht so.

Anders wäre es, wenn Du einen Schadenfreiheitsrabatt übertragen möchtest. In diesem Fall musst Du eine "durchgehende" Mitbenutzung des Fahrzeuges nachweisen. Kannst Du dies nicht, beispielsweise weil Du nicht immer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis warst, wird sich dies sehr negativ auf die Rabattübertragung auswirken.

Der Tatbestand, dass Du über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren kein Fahrzeug auf Dich "versichert" hast, wirkt sich in keinerweise negativ auf den bestehenden Schadenfreiheitsrabatt aus. Mit Ausnahme natürlich, dass der Schadenfreiheitsrabatt während dieser Zeit unverändert (keine Verbesserung) besteht.

Alles in allem gibt es in Deinem Fall keine bedenken. Vielleicht zum Firmenwagen noch eine Anmerkung. Oftmals bestehen für die Firmen so genannte Flottenverträge. Diese Verträge werden ohne Schadenfreiheitsrabatt geführt, der Versicherungsbeitrag richtet sich nach den Schadenaufwendungen des gesamten Fuhrparkes. Einige Versicherer räumen dem Fahrer des Fahrzeuges die Möglichkeit ein, seinen eigenen (sofern vorhanden) Schadenfreiheitsrabatt einbringen zu können. Vorteil hierbei ist, dass der Rabatt analog dem Schadenverlauf im Hintergrund geführt wird. Auf diese Art und Weise verlierst Du keine wichtigen "schadenfreien Jahre" und kannst bei Bedarf den Schadenfreiheitsrabatt jederzeit abrufen. Wenn Du allerdings einen Schaden hast, wird dieser ebenfalls berücksichtigt.

Das machen allerdings auch nicht alle Versicherungsgesellschaften. Die gängisten hierfür sind die DBV-Winterthur, Allianz und Zürich-Agrippina

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von amm-partner: 18.03.2004 23:40.

18.03.2004 23:36
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