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AGB's verschiedener Versicherungen |
Prometheus
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Dabei seit: 17.01.2004
Beiträge: 762
Ebay: Prometheus_Technomau
si Herkunft: von Zuhause Auto: VW Gold II GT Vollausstattung
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| AGB's verschiedener Versicherungen |
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kann jemand der die möglichkeit hat mal so paar auszüge aus den agb's verschiedener versicherungen so gegenüber stellen das man die unterschiede erkennt bzw. vielleicht unterschiede zeigen? soweit ich weiß gibt es da stellenweise gewaltige abweichungen oder?
__________________ MfG
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03.04.2004 00:24 |
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amm-partner unregistriert
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Hallo Prometheus,
sofern wirklich alle Unterschiede der Versicherungsgesellschaften (Bedingungen) dargestellt werden sollen, würde das hier sehr wahrscheinlich den "Rahmen" sprengen.
Am einfachsten wäre es, wenn man eine derartige Erörterung fallbezogen vornehmen würde. Bedeutet: ein USER gibt sein Fahrzeug bekannt und die dazugehörige Versicherungsgesellschaft; bestenfalls mit einer Begründung warum er sich für diese Gesellschaft entschieden hat. Abschließend können dann die Bedingungen der aktuellen Gesellschaft, sowie der für das Risiko am besten geeignetsten Gesellschaft verglichen werden.
Ansonten würde ich nur die Möglichkeit bieten, einen allgemeinen Vergleich anzustreben, welcher aber - wie ich meine - keine Aussagekraft mitsichbringt.
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05.04.2004 10:59 |
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Prometheus
Tech. Admin
    


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Themenstarter
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das ist wohl war. ich würde sagen wir nehmen mal die standard haftpflicht für pkw und da dann die speziellen agb's zur schadensregulierung. gibt es da überhaupt unterschiede oder gibt es da vorgaben die zwingend jede versicherung erfüllen muß?
__________________ MfG
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05.04.2004 17:59 |
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amm-partner unregistriert
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In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann in der Regel mit einheitlichen Leistungen gerechnet werden, da die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich den gesetzlichen Schadenersatzanspruch des geschädigten abdecken soll. Daher sind auch die Bedingungen zur (reinen) Kfz-Haftpflichtversicherung weitgehend identisch.
Interessant wäre vielmehr, wenn jene Versicherer erörtert werden, welche im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Fahrzeugschutzbrief eingebaut haben und welche Leistungen dieser bietet. Darüber hinaus spielt die Option der "Freiwilligkeit" auch eine Rolle. Das heißt inwieweit kann der VN bestimmen, dass der Schutzbrief eingeschlossen wird. Die Versicherungswirtschaft argumentiert allerdings meistens, dass der Schutzbrief bereits in die Prämie miteinkalkuliert wäre, die Leistung an sich ist jedoch nur in den wenigsten Fällen Prämienneutral. Wird der Schutzbrief folglich ausgeschlossen, reduziert sich der Versicherungsbeitrag um 10-25 Euro pro Jahr.
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05.04.2004 18:17 |
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